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AGRARUMWELT­MAßNAHMEN (AUM) VON L. STROETMANN­ SAAT

Was sind Agrar­umwelt­maßnahmen?

Agrarumweltmaßnahmen (AUM) sind staatlich geförderte Bewirtschaftungsmaßnahmen, bei denen die Pflege der Kulturlandschaft sowie die Förderung von Artenvielfalt, Boden-, Gewässer- und Klimaschutz im Vordergrund stehen.

 

FÖRDERUNG FÜR UMWELTGERECHTE PRODUKTIONSVERFAHREN

Mit der Teilnahme an Agrarumweltprogrammen verpflichten sich Landwirte in der Regel für einen Zeitraum von fünf Jahren freiwillig, umweltgerechte und den natürlichen Lebensraum schützende Produktionsverfahren einzuhalten. Sie erhalten dafür zum Ausgleich eine Förderung.

Umsetzung der AUM liegt im Bundesland

In Deutschland werden Agrarumweltmaßnahmen mit Beteiligung des Bundes, der Länder und der Europäischen Union (EU) gefördert. Die Umsetzung der entsprechenden EU-Verordnung erfolgt auf Ebene der Bundesländer. Daraus ergeben sich für jedes Bundesland unterschiedliche Verordnungen und somit für den Einsatz von Saatgut- oder Blühmischungen unterschiedliche Anforderungen und Zusammensetzungen.

Nachfolgend sind die verschiedenen Saatgut- und Blühmischungen der Firma Stroetmann für die AUM in den verschiedenen Bundesländern aufgeführt. Details zu den AUM sind den Förderrichtlinien der einzelnen Bundesländer zu entnehmen. 

Agrar­umwelt­programm Niedersachsen

 

  • Getreide mit doppeltem Saatreihenabstand
  • Keine Pflanzenschutz- und Düngemittel
  • Verschiedene Zuschläge möglich
  • Zuschlag A: blühende Untersaat (182 €/ha): Aussaat bis 15.04.

Stroetmann Empfehlung: Blühende Untersaat Niedersachsen (einjährig)

 

 

  • Anlage als Streifen (> 15 m) oder Fläche (> 0,25 ha)
  • Aussaat bis 30.10. oder 15.04.
  • 50 % des Düngebedarfs dürfen gedüngt werden
  • In der Zeit vom 01.05. bis zum 30.06. muss min. 2x gemäht, davon einmal abgefahren werden
  • Auf 20 bis 50 % der Fläche muss eine Ruhezeit eingehalten werden, hier darf ab 16.08. eine Nutzung erfolgen
  • Die Ansaat muss mit einer bestimmten Mischung aus Futterleguminosen und Gräsern erfolgen

Stroetmann Empfehlung: AN 7 Rotmilanschutz Niedersachsen (mehrjährig)

 

 

  • Stoppelbrache oder Leguminoseneinsaat
  • 0,25 bis 1,5 ha, kürzeste Seitenlänge > 40 m
  • Anlage in umgebendem Getreide oder Raps
  • Aussaat einer winterharten Leguminosenmischung bis zum 30.10.
  • Keine chemischen PSM, keine Düngung
  • Pflege oder Umbruch erst nach 16.08.

Stroetmann Empfehlung: AN 8 Feldvogelinseln Niedersachsen (einjährig)

 

Agrar­umwelt­programm Nordrhein-Westfalen

 

  • Verpflichtungszeitraum fünf Jahre
  • Min. 10 % großkörnige Leguminosen
  • Max. 66 % Getreide
  • Min. fünf Kulturen
  • Max. 30 % Anteil einer Kultur

Finden Sie hier die passende Leguminosensorte

 

 

  • Einsaat bis zum 15.05.
  • Mindestgröße 0,1 ha
  • Max. 10 % der Ackerfläche, jedoch nicht mehr als 3 ha je Betrieb
  • Lagegenaue Beibehaltung über fünf Jahre bis zum 01.09. des letzten Jahres des Verpflichtungszeitraums
  • Keine Nutzung des Aufwuchses, keine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
  • Gelegentliches Befahren ohne Schädigung des Pflanzenbestandes ist zulässig
  • Der Schutzzeitraum geht vom 01.04. bis zum 01.09., erst danach darf der Aufwuchs zerkleinert werden
  • Die Buntbrache darf nicht an Gewässern liegen
  • Stroetmann Empfehlung:

Buntbrache NRW (mehrjährig)

  • Als Alternative bieten wir Ihnen ebenfalls eine Mischung ohne Kreuzblütler an:

Buntbrache NRW ohne Kreuzblütler

 

 

  • Einsaat bis zum 15.05. mit gräserbetonter Mischung
  • Breite: 10 bis 30 m
  • Keine Ausbringung von Düngemitteln oder PSM
  • Das Mähgut muss jährlich abgefahren werden
  • Schutzzeitraum ist der 01.04. bis 15.06.
  • Mindestschlaggröße 0,01 ha, maximal 3 ha je Betrieb

Stroetmann Empfehlung: Brachemischungen

 

 

  • Einsaat bis zum 15.05. mit gräserbetonter Mischung
  • Kulissenbezug
  • Breite: 5 bis 50 m
  • Der Aufwuchs muss jährlich abgefahren werden!
  • Mindestschlaggröße 0,1 ha

Stroetmann Empfehlung: Brachemischungen

 

Agrar­umwelt­programm Hessen

 

  • bis 30 m Breite, Mindestgröße 0,1 ha
  • Keine PSM- oder N-Düngemittelanwendung
  • Saatgutmischung nach Vorgabe
  • Kennzeichnung im Gelände mit Pflöcken

Stroetmann Empfehlung: FixFutter-Mischungen

 

Agrar­umwelt­programm Rheinland-Pfalz

 

  • Verpflichtungszeitraum fünf Jahre
  • Min. 10 % großkörnige Leguminosen
  • Nach Leguminosen muss eine Winterkultur folgen
  • Max. 66 % Getreide
  • Min. fünf Kulturen
  • Max. 30 % Anteil einer Kultur

Finden Sie hier die passende Leguminosensorte

 

 

  • Streifen > 6 m Breite oder (Teil-)Stücke bis 2 ha
  • In der Zeit vom 15.07. bis zum 31.10. dürfen 70 % gemulcht werden
  • Kein Einsatz von Pflanzenschutz- oder Düngemitteln
  • Bekämpfung unerwünschter Konkurrenzpflanzen ist zulässig
  • Ansaat bis 15.05.

Stroetmann Empfehlung: Landschaftsrasen RSM 7.2.2

 

Agrar­umwelt­programm Baden-Württemberg

 

  • Aussaat der Zwischenfrucht bis Ende August
  • Keine Nutzung
  • Umbruch ab dem 15.01.
  • Eignung der Mischung muss auf Sackanhänger oder Lieferschein nachgewiesen werden!

Stroetmann Empfehlung: HumusAktiv Vielfalt plus

 

Für weitere geeignete Mischungen sprechen Sie uns gerne an!

 

 

  • Aussaat als fertige Mischung
  • Vierjährige Anbaupause
  • 4 Körner/m² Stangenbohne und 8 Körner/m² Mais

Stroetmann Empfehlung: Stangenbohnen

 

 

  • Aufwuchs darf nur zur Fütterung genutzt werden
  • Min. zwei Hauptnutzungsjahre
  • Mischung muss zwei Leguminosen mit insgesamt 33 Gewichts-% Anteil in der Mischung enthalten
  • Die Nachsaat der Leguminose ist erlaubt

Stroetmann Empfehlung: FixFutter Nr. 5 Kleegras Süg Legu plus

 

Agrar­umwelt­programm Bayern

 

  • Mit großkörnigen Leguminosen (60 €/ha)
  • Mit alten Kulturen (100 €/ha)
  • Zur Verbesserung der Bodenstruktur (110 €/ha): min. 20 % Mehrer (Kleegras)
  • Mit blühenden Kulturen (100 €/ha)
  • Zum Humuserhalt (350 €/ha): min. 40 % Mehrer (Kleegras), max. 20 % (Zehrer)

Stroetmann Empfehlung: FixFutter Nr. 5

  • Alternativ bieten wir Ihnen eine geeignete Mischung mit Kräutern zur Förderung der Tiergesundheit insbesondere bei Trockenheit

Stroetmann Empfehlung: GreenHype Kräuterfit 1106

 

 

  • Nutzungscodes für Kleegras, Luzerne, Ackergras, Wechselgrünland, sonst. Futterpflanzen, Grünlandeinsaat, Ackerland aus der Erzeugung genommen
  • Erosionsschutzstreifen sind nur in entsprechender Kulisse möglich
  • Stroetmann Empfehlung: Nutzen Sie unsere Brachemischungen als pflegeleichte Begrünung:

Hier finden Sie unsere Brachemischungen

  • Alternativ vieten wir auch eine förderfähige Grünlandmischung an:

Futura Dauerwiese Süd

 

Agrar­umwelt­programm Sachsen

 

  • Mehrjährige Begrünung
  • Keine Düngung/Pflanzenschutz
  • Nachweis eines Saatgutbelegs für Gräsermischung
  • Oder Fortführung mehrjähriger Futterbau
  • Eine jährliche Nutzung ist vorgeschrieben
  • Kein Umbruch im Verpflichtungszeitraum
  • Streifen > 10 m Breite, > 3.000 m²

Stroetmann Empfehlung: Weidemax Standard GIIO

Weitere förderfähige Mischungen finden Sie in unserem Grünlandportfolio.

 

 

  • Jährlicher Anbau von Ackerfutterpflanzen und/oder Körnerleguminosen
  • Verzicht auf N-Düngung und PSM
  • Rotierend

Stroetmann Empfehlung: GreenHype Kleegras extensiv 1105

  • Alternativ finden Sie in unserem Portfolio eine geeignete Mischung mit Luzernegras

Stroetmann Empfehlung: FixFutter Nr. 6 Luzernegras

 

 

  • Kulissenbezogen
  • Weder Mais noch Raps
  • Die ersten zwei Jahre Ackerfutter, im letzten Jahr Selbstbegrünung
  • Winterbegrünung verpflichtend
  • Nur konservierende Bodenbearbeitung
  • > 3.000 m²
  • Passende Mischungen finden Sie zum Beispiel in unserem GreenHype- oder HumusAktiv-Programm. Ebenfalls geeignet sind unsere Brachemischungen

Für geeignete Mischungen sprechen Sie uns gerne an!

 

Agrar­umwelt­programm Thüringen

 

  • Kulissenbezug
  • Max. 2 ha, zwei Vegetationsperioden
  • Anbau von Luzerne, Klee oder Kleegras

Stroetmann Empfehlung: FixFutter Nr. 6 Luzernegras

 

 

  • Kulissenbezug
  • Verschiedene Optionen, u.a.:
    Untersaat
    Begrünung von Abflussbahnen
    Erosionsschutzstreifen

Stroetmann Empfehlung: Untersaat Futternutzung

  • Unsere Brachemischungen sind ebenfalls förderfähig

Stroetmann Empfehlung: Brache ohne Klee

 

Agrar­umwelt­programm Mecklenburg-Vorpommern

 

  • 10 bis 30 m Breite
  • Anlage bis zum 15.05., gräserbetonte Mischung Ergänzung mit Leguminosen und Kräutern (bis 50 % möglich)
  • Aufwuchs muss beerntet werden
  • Keine Düngung/PSM
  • Kulissenbezug

Stroetmann Empfehlung: Weidemax Standard GIIO

  • Für eine aktive Begrünung von Bracheflächen eignen sich unsere Brachemischungen ideal

 

 

  • Anlage bis 15.05. mit vorgeschriebener Saatmischung
  • Mulchen ist zulässig
  • Nachsaat ohne wendende Bodenbearbeitung
  • Keine N- und P-Düngung, keine PSM
  • Kulissenbezogen

Stroetmann Empfehlung: GreenHype Kräuterfit 1106

  • Für die aktive Begrünung von Bracheflächen empfehlen wir unsere Brachemischungen:

Brachemischungen

 

 

10 % großkörnige Leguminosen

Finden Sie hier die passende Leguminosensorte

 

Agrar­umwelt­programm Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Saarland

Ein- und mehrjährige Mischungen sind auf Anfrage erhältlich!

Sie sind auf der Suche nach einer passenden Maissorte?

Hier finden Sie Informationen zu unserem MAISSCOUT-Sortiment!

MAISSCOUT-SORTIMENT

Passend dazu: Zwischenfrüchte

Um den Boden nach der Maisernte wieder zu regenerieren, sind Zwischenfrüchte geeignet. Finden Sie hier das Angebot von L. Stroetmann Saat an geeigneten Zwischenfrüchten.

Zwischenfrucht-Mischungen

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