Was bedeutet GLÖZ?
GLÖZ bedeutet "guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand" und umfasst insgesamt neun Regeln. Die GLÖZ-Standards gehören zur neuen Konditionalität der Agrarpolitik und müssen für den Erhalt der Prämien erfüllt werden.
Wir von L. Stroetmann Saat stellen Ihnen im Folgenden die saatgutrelevanten GLÖZ-Maßnahmen der neuen GAP vor.*
GLÖZ 4: Pufferstreifen
- 3 m breite Pufferstreifen ohne Düngung und Pflanzenschutzmitteleinsatz ab der Böschungsoberkante an Gewässern
- Das nationale Pflanzenschutzrecht schreibt 5 m (begrünt) oder 10 m breite Streifen vor
- Das nationale Recht überwiegt
Stroetmann Empfehlung
Um die Prämien im Rahmen der neuen Konditionalität zu erhalten, empfehlen wir eine gezielte Begrünung zur Vermeidung von Verunkrautung und zur Reduktion des Gewässerabstandes auf 5 m.
Dafür eignen sich unsere Brachemischungen ideal.

Brachemischung mit Klee
Begrünung mit geringerem Masseaufwuchs mit unserer Brachemischung.
GLÖZ 6: Mindestbodenbedeckung in sensiblen Zeiten
- 80 % der Ackerfläche muss vom 15.11. bis zum 15.01. bedeckt sein
- 20 % dürfen z.B. für eine Frostgare bearbeitet werden
- Als Bodenbedeckung gilt eine Mulchauflage (auch nach mulchender Bodenbearbeitung), Zwischenfrüchte, Winterkulturen, mehrjährige Kulturen
- Bei Aussaat früher Sommerkulturen (Sommergetreide, Leguminosen, Kartoffeln, Rüben) gilt eine Bodenbedeckung vom 15.09. bis 15.11.
- Auf Böden mit > 17 % Tongehalt ist die Bodenbedeckung von der Ernte der Hauptkultur bis zum 01.10. beizubehalten
Stroetmann Empfehlung
Nutzen Sie im Rahmen der neuen Konditionalität gezielt unsere HumusAktiv-Zwischenfruchtmischungen als Bodenbedeckung vor Sommerungen. Unser Zwischenfrucht-Portfolio bietet für jede Fruchtfolge die passende Mischung. Von einfachen und fruchtfolgespezifischen Zusammensetzungen, bis hin zu artenreichen Zwischenfruchtmischungen zur Förderung des Bodenlebens und des Humusaufbaus, ist für jeden etwas dabei. Ebenfalls gut geeignet sind die Mischungen aus unserem Premiumprogramm GreenHype. Die Mischugen mit ausschließlich empfohlenen Top-Sorten überzeugen durch höchste Erträge und bese Futterqualitäten.
HumusAktiv
Unsere HumusAktiv-Mischungen bieten ein breites Spektrum an Zwischenfruchtmischungen. Eine Übersicht sowie Empfehlungen für Ihre Fruchtfolge finden Sie hier!
Untersaaten
Untersaaten fördern die Bodenfruchtbarkeit, verhindern Erosion, reduzieren Nährstoffauswaschungen oder liefern zusätzliches Futter. Deshalb wird die Anlage von Untersaaten in manchen Bundesländern speziell gefördert.
GreenHype
In unserem Markenprogramm GreenHype finden Sie Mischungen mit ausschließlich empfohlenen Top-Sorten für intensiv geführte Betriebe. Unsere GreenHype-Mischungen bieten höchste Erträge sowie beste Futterqualitäten. Erfahren Sie hier mehr!
GLÖZ 7: Fruchtwechsel auf Ackerland
- Ausgesetzt in 2023
- Fruchtwechsel muss schlagspezifisch erfolgen
- Auf 33 % der Flächen muss kein Fruchtwechsel erfolgen
- Auf weiteren 33 % kann der Fruchtwechsel durch den Anbau von Untersaaten oder Zwischenfrüchten erfolgen (Standzeit 15.10. bis 15.02.)
- Spätestens nach drei Jahren muss auf allen Flächen ein Fruchtwechsel stattgefunden haben
Stroetmann Empfehlung
- Planen Sie Ihre Fruchtfolge mit Weitsicht, auch um Futterengpässen entgegenzuwirken
- Maisechte Fruchtfolgen können z.B. durch die Mischungen HumusAktiv Wickroggen oder HumusAktiv Kleegras länger erhalten bleiben
- Nutzen Sie zur Sicherstellung des Fruchtwechsels unsere HumusAktiv-Zwischenfruchtmischungen oder unsere Untersaatmischungen. Neben der Erfüllung der Vorgaben dienen beide Varianten dem Bodenschutz und Nutzen der Nachfrucht.
Ein Beispiel zur Auflockerung von Maisfruchtfolgen:
Schlag 1 | Schlag 2 | Schlag 3 | |
2024 | Mais mit Untersaat | Mais | Mais |
2025 | Mais | HumusAktiv Wickroggen als Zwischenfrucht Mais als Hauptkultur | HumusAktiv Kleegras |
2026 | Weizen | Weizen | Mais |
GLÖZ 8: 4 % nicht produktive Fläche
- In 2023 durch Getreide (kein Mais), Leguminosen (kein Soja) und Sonnenblumen erfüllbar
- Randstreifen und Landschaftselemente (wenn sie an die Stilllegung angrenzen) zählen dazu
- Flächen > 0,1 ha
- Umbruch ab 01.09., bei Raps oder Gerste ab 15.08.
- Mulch-/Mähverbot vom 01.04. bis 15.08.
- Eine aktive Begrünung unmittelbar nach Ernte der Hauptkultur ist zulässig, einzige Beschränkung: keine landwirtschaftliche Kultur in Reinsaat
Nur bei erfüllten 4 % Stilllegung können die Eco-Schemes 1a und 1b beantragt werden.

Stroetmann Empfehlung
Nutzen Sie die Chance und begrünen Sie die Stilllegung, um einer Verunkrautung vorzubeugen. Eine Zwischenfruchtmischung ist ebenso möglich wie eine mehrjährige Gräsermischung. Auch die Aussaat von Wildackermischungen, wie z.B. die aus unserem Hegering-Programm sind möglich.
Kombinieren Sie beispielsweise eine Blühmischung mit Rotschwingel. Im ersten Jahr blüht die Stilllegung, danach übernimmt der ertragsarme Rotschwingel.
Alle Informationen zur neuen GAP finden Sie in unserer Broschüre zum Download. Neben den allgemeinen Neuerungen durch die Agrarreform finden Sie in unserer GAP-Broschüre ebenfalls Saatgutempfehlungen, die in der Förderperiode der neuen gemeinsamen Agrarpolitik ab 2023 förderfähig sind.
* Alle Angaben zur GAP 2023 wurden von uns nach bestem Wissen und Gewissen ohne Gewähr zusammengestellt. Trotzdem gilt es, die aktuelle gesetzliche Lage im Blick zu behalten. Im Zweifel empfehlen wir, sich bei Ihrer zuständigen Landwirtschaftskammer zu informieren.