Begrünung
Praxistipp: Pflege von Brachen und Blühflächen
Ab dem 16.08 können die 4 % Konditionalitätenbrache und die mehrjährige Buntbrache NRW gepflegt werden. Dabei ist es ausreichend, wenn alle zwei Jahre die Mindestbewirtschaftung, z.B. in Form von Mulchen, eingehalten wird. Das Mulchen einer Teilfläche in einem und der anderen Teilfläche im nächsten Jahr ist auch zulässig. Hier empfiehlt es sich, zur Dokumentation Fotos von den Teilschlägen nach der Pflege zu machen. So können gezielt Problemunkräuter, wie Ampfer oder Disteln im Rahmen der Förderung behandelt werden.
Noch ein Tipp: Ein höheres Abmulchen (ca. 20 cm Höhe) verbessert die Regeneration von beispielsweise wertvollem Klee und Kräutern und schützt Kleintiere und Bodenbrüter.