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Was sind ECO-Schemes?

Eco-Schemes werden auch Öko-Regelungen genannt. Sie sind neu und stellen einjährige, freiwillige Maßnahmen in der ersten Säule der neuen GAP dar.

Insgesamt gibt es mit der neuen GAP sieben bundeseinheitliche Möglichkeiten die Prämie dadurch zu erhöhen. Die Laufzeit von nur einem Jahr erhöht die Flexibilität und es lohnt sich, jedes Jahr zu prüfen, ob weitere Fördermittel genutzt werden können.*

1.b/c) Anlage von Blühflächen und -streifen auf der Stilllegung

  • Für den Landwirt ist insbesondere das erste weitere Prozent Stilllegung finanziell sehr interessant, da die Förderung sehr hoch ist
  • 1.300 €/ha Förderung (für 1 % weitere Stilllegung) + 150 €/ha (für die Einsaat einer ECO SCHEMES 1B/C Blühmischung) = 1.450 €/ha
  • Hinweis: Nur die zusätzliche Stilllegung mit dieser Mischung ist förderfähig
  • Die Fläche bzw. der Streifen muss min. 0,1 ha groß sein; min. 20 m und max. 30 m breit sein. Alle Flächen bzw. Streifen über 30 m Breite, sind nicht anrechenbar
  • Blühfläche: keine Streifenform, max. 1 ha groß
  • Aussaat bis zum 15.05., Umbruch und Wiederbewirtschaftung wie bei 1.a)
  • Eine zweijährige Nutzung ist möglich

Stroetmann Empfehlungen

Eco Schemes 1b/c NRW HE SH BW SN RP SL

Überjährige Blühmischung zur Förderung in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Hessen, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Sachsen, Rheinland-Pfalz und im Saarland.

Zur Mischung

Eco Schemes 1b/c BB MV

Bunte Blühmischung zur Förderung in den Bundesländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.

Zur Mischung

ECO Schemes 1b/c TH ST

Bunte Blühmischung zur Förderung in den Bundesländern Thüringen und Sachsen-Anhalt.

Zur Mischung

Eco Schemes 1b/c NI

Bunte Blühmischung zur Förderung im Bundesland Niedersachsen.

Zur Mischung

2.) Anbau vielfältiger Kulturen

  • Es müssen min. fünf verschiedene Hauptfrüchte* angebaut werden.
  • Die jeweiligen Fruchtfolgeglieder müssen dabei min. 10 % und max. 30 % der Fruchtfolge umfassen. Der Getreideanteil darf max. 66 % betragen.
  • Ein Leguminosenanteil von min. 10 % ist vorgeschrieben, es können sowohl Leguminosengemenge (die Leguminosen müssen später optisch im Bestand überwiegen) oder auch Grobleguminosen, wie z.B. Lupine, Erbse, Ackerbohne oder Soja verwendet werden.
  • Die einjährige Maßnahme wird mit 45 €/ha gefördert. Eine länderspezifische Aufstockung dieser Maßnahme über die AUKM ist möglich, i.d.R. dann jedoch nur mit Grobleguminosen. Der Betrieb bindet sich dann für insgesamt fünf Jahre.

* Unter Hauptfrucht/Hauptkultur versteht sich die Kultur, die vom 01.06. – 15.07. am längsten auf dem Schlag steht (LWK NRW 2022).

Stroetmann Empfehlung

Stangenbohne Rancho

Prüfen Sie gerne, ob auch ein Gemenge aus Mais Stangenbohnen in Ihrem Bundesland als eigene Kultur anerkannt wird.

Stangen­bohne Rancho

Alle Informationen zur neuen GAP finden Sie in unserer Broschüre zum Download. Neben den allgemeinen Neuerungen durch die Agrarreform finden Sie in unserer GAP-Broschüre ebenfalls Saatgutempfehlungen, die in der Förderperiode der neuen gemeinsamen Agrarpolitik ab 2023 förderfähig sind.

Zur Broschüre


* Alle Angaben zur GAP 2023 wurden von uns nach bestem Wissen und Gewissen ohne Gewähr zusammengestellt. Trotzdem gilt es, die aktuelle gesetzliche Lage im Blick zu behalten. Im Zweifel empfehlen wir, sich bei Ihrer zuständigen Landwirtschaftskammer zu informieren.


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